Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), verpflichtet große Unternehmen (gem. EU-Empfehlung zum KMU-Status) mit einem Energieverbrauch über 500.000 kWh pro Jahr zur Durchführung eines Energieaudits, welches spätestens nach vier Jahren wiederholt werden muss. Auch Unternehmen, deren KMU-Status sich zum Nicht-KMU ändert, sind zur Durchführung eines Energieaudits (inkl. der Wiederholungsaudits) verpflichtet, wobei die Frist für das Wiederholungsaudit mit Abschluss des jeweils vorherigen Energieaudits beginnt. Eine Novellierung des EDL-G hat Auswirkungen auf die Durchführung des Energieaudits gem. EDL-G. Im Zuge der Änderung beim EDL-G hat das BAFA als Überwachungsinstitut zahlreiche Konkretisierungen der Vorgaben an die Durchführung und die Berichterstellung veröffentlicht.
Anforderungen an das Energieaudit: Leitfaden zur Erstellung von Auditberichten (61 Seiten) und Merkblatt für Energieaudits (24 Seiten).