DEN - Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.

Pressemitteilung 16/2021

Offenbach, 09.11.2021

Neue Energiesparmodelle statt neuer Vorschriften!
DEN: „Novelle der Heizkostenverordnung lindert den Sanierungsrückstand nicht“

 

Die Novelle der Heizkostenverordnung ist nunmehr auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Nötig wurde die Neufassung, um deutsches Recht der EU-Energieeffizienz Richtlinie anzupassen Die Novelle sieht im Wesentlichen die Fernablesbarkeit von Messgeräten vor, welche den Wärmeverbrauch erfassen. Gleichzeitig verpflichtet sie Gebäude-Eigentümer und Vermieter, während der Heizperiode in regelmäßigen Abständen Mieter umfangreich über deren Verbrauch zu informieren.

Für Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V., lindert diese Neufassung der Heizkostenverordnung das eigentliche Problem im Gebäudebestand nicht. „Unser großes Problem ist der eklatante Sanierungsrückstand, den wir nach wie vor in Deutschland beklagen müssen. Seit Jahren ist Allen bewusst, dass wir jährlich 3% des Bestandes energetisch sanieren müssten, um die selbstgesetzten Klimaziele noch zu erreichen. Trotzdem verharrt die Sanierungsquote bei nur 1%. Daran haben auch großzügige und vielfältige Förderungen bislang nichts wesentlich ändern können.“

Dannecker begrüßt zwar das die Novelle der Heizkostenverordnung, die auf allen Seiten zu größerer Transparenz bei den Verbräuchen führen könnte. Er fürchtet allerdings, dass entstehende Mehrkosten letztlich auf die Mieter abgewälzt werden. „Mieter haben es in der heutigen Zeit eigentlich schon schwer genug“, sagt der Ingenieur. „Auf sie kommen immer höhere Kaltmieten und Nebenkosten zu. Zwar ist es zu begrüßen, wenn Menschen bewusst Energie sparen aufgrund aktueller Informationen. Aber dies muss in vernünftigem Rahmen geschehen und nach wie vor für sie vertretbar sein. Sonst wird Energiesparen und letztlich Klimaschutz zum roten Tuch. Und das darf nicht passieren!“

Deshalb liegt für Dannecker der Schlüssel nach wie vor in der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden: „Digitale Erfassung und hohe Transparenz bei den Verbräuchen mögen zwar lobenswert sein. Aber was ist, wenn Mieter darauf mit einer übertriebenen Sparsamkeit beim Heizen reagieren? Die kann langfristig sogar zu Gebäudeschäden führen. Schimmelbildung und Feuchteschäden können bei ungenügendem Heizen die Folgen sein. So etwas kann man nur vermeiden durch fachmännische Sanierungen, am besten auf Grundlage von individuellen Sanierungsfahrplänen“, so Dannecker.

Der Ingenieur verweist zudem auf Energiesparmodelle, wie Sie beispielsweise in Gießen und Frankfurt realisiert wurden und werden. „Dort verfolgt man an Beispielprojekten andere Ansätze. Beim Neubau eines großen Passivhauses in Frankfurt sowie bei der energetischen Sanierung von aus den 60er Jahren stammenden Hochhäusern in Gießen werden den Mietern Flatrates bei den Heizkosten und zum Teil auch beim Strom angeboten. Die Verbräuche dort sind so niedrig, dass die Erfassungs- und Ablesekosten relevant werden. Um diese zu minimieren, haben die Wohnbaugesellschaften Pauschalangebote gemacht. Das funktioniert allerdings nur bei sanierten Immobilien oder bei energetisch vorbildlichen Neubauten.“

 

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung als Druckvorlage (PDF).

Bildinformationen: Dipl.-Ing. (FH) Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V.
Rechte DEN e.V. / Fotografin Kerstin Jana Kater – Zum Download der Bilddatei hier öffnen.

Nach oben