DEN - Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.

Zulassung & Förderung

Besonders in der Energieberaterbranche ist die Frage nach den Zulassungen und Anerkennungen wichtig. Wir prüfen unsere Kurse nach den Möglichkeiten auf Anerkennung, wie beispielsweise für die Expertenliste oder den Architekten- und Ingenieurkammern. Falls die von Ihnen gewünschte Anerkennung nicht ausgeschrieben sein sollte, geben Sie uns einfach einen Hinweis. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

 

Hier einige Beispiele der Anerkennung:

  • Anerkennung der Architekten- und Ingenieurkammern
  • Anerkennung bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

 

BAFA-Zulassung als Weiterbildungsbetrieb zum Vor-Ort-Energieberater (Energieberaterausbildung)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Eschborn) hat die Inhalte des zugehörigen Rahmenlehrplans geprüft und zertifiziert. Nach regelmäßigem Besuch der Schulung sowie erfolgreicher Abschlussprüfung mit Benotung, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das der BAFA im Rahmen der Beantragung auf Eintragung in die Energieberaterliste gemäß dem Programm „Energieberater-Vor-Ort“ vorzulegen ist.

Anerkennung der Architekten- und Ingenieurkammern

Die Anerkennung gemäß Fortbildungsrichtlinien erfolgt individuell je nach Inhalt und Umfang der Kurse. Vor Beginn müssen bei den Kammern die gültigen Bedingungen erfragt werden. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit wir die notwendigen Lehr- und Terminpläne zusammenstellen können, um die Anerkennung zu beantragen. Für die Architektenkammer Hessen gilt: alle Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie sind anerkennungsfähig.

Hier finden Sie eine Liste der Architektenkammern sowie eine Liste der Ingenieurkammern mit Kontaktdaten und den derzeitigem Verfahren bzgl. der Fortbildungspunkte.

Anerkennung bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Für die Eintragung und Verlängerung des Eintrags der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für wohnwirtschaftliche Programme, Energieberatung Mittelstand, sowie Nichtwohngebäude können einzelne Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie anerkennungsfähig sein. Diese müssen vorab von der Expertenliste geprüft werden. Bei Anerkennung durch die Expertenliste finden Sie entsprechende Informationen direkt auf der Seite des Seminars unter „Zulassung und Anerkennung“.

Förderungen der Länder:

Baden-Württemberg

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Baden-Württemberg in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

E-Mail

Bayern

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Bayern in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Berlin

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Berlin in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Brandenburg

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Brandenburg in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Bremen

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Bremen in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Nordrhein Westfalen

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildungen beteiligt haben. Den Bildungsscheck können Unternehmen, mit maximal 250 Beschäftigten, und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.

Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch von 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Um vor allem neue Interessenten zu erreichen gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, sowie in dieser Zeit Weiterbildungen mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden, erhält leider keinen Bildungsscheck (Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW).

http://www.bildungsscheck.nrw.de

Niedersachsen

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Niedersachsen in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Mecklenburg-Vorpommern

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Hessen

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Hessen in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Hamburg

Weiterbildungsbonus „PUNKT“ Hamburg:
Punkt Bildungsmanagement ist ein kostenfreies Beratungsangebot hinsichtlich Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in Hamburg. Gefördert werden zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, allerdings bis maximal 750,00 Euro. Die Schulungskosten müssen mindestens 250,00 Euro betragen.
Zuschuss von bis zu 1.125,00 Euro bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur, bei Selbständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter.

http://www.weiterbildungsbonus.net/

Rheinland-Pfalz

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Saarland

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Saarland in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Sachsen

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Sachsen in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Thüringen

Weiterbildungsinteressierte deren zu versteuerndes Einkommen jährlich zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegt, erhalten mit dem Weiterbildungsbonus Thüringen einen Zuschuss über max. 1.000,00 Euro. Gefördert werden lediglich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Unternehmen in Thüringen ansässig sind.

www.gfaw-thueringen.de

Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus fördert für Arbeitnehmer und Selbstständige die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anfallenden Seminarkosten, max. 1.500,00 Euro der Gesamtmaßnahme. Anträge sind direkt an die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen.

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html

Sachsen-Anhalt

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

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Steuerliche Absetzbarkeit:

Nach dem Besuch einer Fort- oder Weiterbildung können Sie die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Hierzu gehören die anfallenden Prüfungsgebühren, Fahrtkosten zu Seminaren, eine Pauschale für den Aufwand von Übernachtung und Verpflegung, sowie Arbeitsmittel in Form von Nachschlagewerken.

Bankenförderung:

Weitere Förderungen werden von folgenden Banken zur Verfügung gestellt, beispielsweise von der Investitionsbank Brandenburg, L-Bank Baden-Württemberg, Investitions- und Förderbank Nbank (Niedersachsen) oder Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Nach einer Antragstellung und Genehmigung bei der jeweiligen Bank, können auch Sie eine Weiterbildung, ohne finanzielle Sorgen, in Anspruch nehmen. Der Umfang der Antragsstellung variiert von Bank zu Bank.

Es gibt einige Förderungen für die persönliche Fort- und Weiterbildung.
Fördermöglichkeiten – die Sie bei uns nutzen können:

Nur bis 31.12.2021: Bildungsprämie des Bundes

Die Bildungsprämie leistet eine direkte finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausbauen und stabilisieren möchten. Für Weiterbildungsinteressierte, die nicht mehr als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte) pro Jahr zu versteuerndes Einkommen vorweisen können, bietet der Bund einen jährlichen Zuschuss über max. 500 Euro an. Informieren Sie sich hier: www.bildungspraemie.info

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