DEN - Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.

Das DEN fragt für Sie nach …

Energieberatung in der Corona-Krise

Die aktuelle Situation stellt Energieberater/innen vor neue Herausforderungen. Das DEN stellt IHRE Fragen gerne an den offiziellen Stellen und die Antworten sind für alle Mitglieder einsehbar. Haben auch Sie eine Frage zu Förderungen von KfW oder BAFA? Schreiben Sie uns an kfw@den-ev.de oder bafa@den-ev.de.

 

Neue Informationen vom BAFA (Stand 09.04.2020)

Ist das Aussetzen der Fristen im MAP (9 Monate nach Zusage) als generelle Lösung für alle Anträge seit 1. Oktober 2019?

  • Auf Grundlage eines formlosen Fristverlängerungsantrags ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes möglich. Anträge auf Fristverlängerung auf Grund von Erschwernissen in Folge der Corona-Pandemie werden kulant gehandhabt.

 

Bei der Aussetzung der Befristung für Energieaudits sollte explizit die Energieberatung mit erwähnt werden, ist das möglich?

  • Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung Energieaudits durchzuführen, wird bereits kulant agiert: Falls bedingt durch die Corona-Krise das Energieaudit nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte, ist dies (Energieaudit bzw. die Online-Erklärung) nach Beendigung der Krise unverzüglich nachzuholen. Es genügt eine kurze Begründung aufzunehmen, z. B. wegen Coronakrise kein Betretungsrecht durch Externe. Im Falle einer stichprobenartigen Überprüfung nach Beendigung der Sondersituation wegen Corona wird dies berücksichtigt. Während der Krise erfolgt keine Stichprobenkontrolle durch das BAFA.
    Gleiches gilt für Vor-Ort-Prüfungen. Können diese „Corona-bedingt“ nicht durchgeführt werden, sind diese ebenfalls nachzuholen. Auch diesem Umstand wird im Falle einer stichprobenhaften Überprüfung Rechnung getragen.
  • Energieberatung ist hier nicht gesondert ausgeführt. Diese ist mit enthalten im großen Thema „Durchführung“.

 

Bei Unterschriften sollten generell elektronische Signatur anerkannt werden, ist das möglich?

  • „Heizen mit Erneuerbaren Energien“: Im Antragsverfahren bedarf es keiner Unterschrift des Antragstellers. Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist die händisch unterschriebene Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben einzureichen. Wir werden die Anerkennung einer elektronischen Signatur bei der Einführung eines neuen Verfahrens im Rahmen der BEG prüfen.
  • „Energieaudits für Nicht-KMU“: Elektronische Signaturen werden akzeptiert.

 

Wie ist das BAFA am besten zu erreichen?

  • Die Hotlines des BAFA sind in Betrieb, aber wegen der gegenwärtigen Situation stark in Anspruch genommen. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Startseite unserer Homepage aufgeführt. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.
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