Der Energieausweis
Die EU-Gebäuderichtlinie wurde 2007 in Deutschland mit der letzten Energie-Einsparverordnung (EnEV) umgesetzt. Die Regelungen sehen vor, dass bei einem Nutzerwechsel - also Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung - ein Energieausweis vorliegen muss. Dieser Ausweis soll den neuen Nutzer über die Energie-Effizienz des Gebäudes informieren und es vergleichbar machen, ähnlich der Effizienzklassen bei Elektrogeräten wie Kühlschränke oder Waschmaschinen.
Für die Ausstellung des Ausweises gibt es zwei Varianten (nach Bedarf und Verbrauch): Energieausweise können anhand des tatsächlichen Verbrauchs des berechneten Energiebedarfs erstellt werden. Hier besteht eine weitestgehende Wahlfreiheit, Ausnahme sind kleine, ältere Gebäuden. Hier ist der Bedarfsausweis Pflicht seit dem 01. Oktober 2008.
Für große Gebäude mit vielen Wohneinheiten können Energieausweise anhand des Verbrauchs sinnvoll erstellt werden. Sind die Gebäude kleiner, würde das Verhalten der Bewohner die Ergebnisse aber zu sehr beeinträchtigen. Aus diesem Grund sollte dort der Energiebedarf ermittelt werden. Dadurch entstehen zwar höhere Kosten, als Hausbesitzer hat man aber letztlich einen deutlichen Vorteil dadurch: Durch die Berechnung werden individuelle Empfehlungen zur Energieeinsparung möglich, die ebenfalls teil des Ausweises sind. Die "kleine Energieberatung" ist also inklusiv.
Die Mitglieder unseres Netzwerkes verfügen über das Wissen und die Erfahrung, ein Gebäude realistisch zu beurteilen. Viele waren 2004 schon bei der Erprobung des Energiepass im Rahmen des großen Feldversuches der Deutschen Energieagentur beteiligt.
|